Leistungen - Testamentsvollstreckung

Testamentsvollstreckung
Welchem Ziel dient eine Testamentsvollstreckung?
Der Erblasser kann in seinem Testament die Einsetzung eines Testamentsvollstreckers anordnen, um damit sicher zu stellen, dass sein letzter Wille entsprechend seinen Vorstellungen umgesetzt wird.
Auch kann bei einer besonderen Struktur der künftigen Erben ein Streit verhindert werden, weil der Testamentsvollstrecker im Sinne seines verlängerten Armes den Willen des Erblassers umsetzt.
Formen der Testamentsvollstreckung
Die wichtigsten Formen der Testamentsvollstreckung sind die Abwicklungstestamentsvollstreckung und die Verwaltungstestamentsvollstreckung. Bei der Abwicklungstestamentsvollstreckung hat der Testamentsvollstrecker die Aufgabe, gemäß der Vorgabe des Erblassers die Nachlassgegenstände in angemessener Zeit auf die Erben zu verteilen. Dabei geht die Verfügungsbefugnis in vollem Umfang auf den Testamentsvollstrecker über, wodurch sichergestellt ist, dass die Erben nicht entgegen dem Willen des Erblassers handeln können.
Mit der Verwaltungstestamentsvollstreckung kann der Erblasser erreichen, dass seine Erben aus dem Nachlass Erträge erhalten, den eigentlichen Nachlass erhalten sie jedoch vorübergehend oder auf Dauer nicht. Diese Form ist insbesondere in den Fällen zu empfehlen, in denen die Erben aufgrund von Minderjährigkeit, Krankheit oder anderen Gründen nicht in der Lage sind, das ererbte Vermögen wirtschaftlich zu verwalten.
Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, Testamentsvollstreckung auf bestimmte Handlungen oder Sachverhalte zu begrenzen.
Wirksame Einsetzung eines Testamentsvollstreckers
Der Erblasser kann einen Testamentsvollstrecker nur durch ein Testament wirksam einsetzen.
Unser Service – Ihre Vorteile
-
Der Erblasser Willen wird erfüllt
-
Herr Holger Krause wird als zertifizierter Testamentsvollstrecker (AGT) den Erblasser Willen ohne Einschränkungen umsetzen.
-
Verhinderung von Erbstreitigkeiten
Eine wirksame und gut vorbereitete Testamentsvollstreckung verhindert eine möglicherweise langjährige und entsprechend kostspielige Erbstreitigkeit, die die Kosten der Testamentsvollstreckung schnell übersteigen können.
-
Entlastung der Erben
Der Testamentsvollstreckung hat vielfältige Aufgaben zu erledigen, die ansonsten von den Erben zu erbringen wären. Dabei handelt es sich um alle wirtschaftlichen, rechtlichen und tatsächlichen Handlungen, die notwendig sind, um den Nachlass
zu regeln.

Kontakt



Krause + Dittmar
Lützowufer 26
10787 Berlin
Telefon: +49 (0)30 25 45 98 0
Telefax: +49 (0)30 25 45 98 10
E-Mail: info(at)kd-berlin.de



Anfrage
Bitte senden Sie Ihre Anfrage per Mail an folgende Adresse:
E-Mail: info(at)kd-berlin.de
Wir freuen uns über Ihre Nachricht.